Pflichtbelehrung
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz verpflichtend für alle Personen im Lebensmittelbereich
Schnelle Terminvergabe
Kurzfristige Termine möglich - meist innerhalb weniger Tage verfügbar
Sofortige Bescheinigung
Sie erhalten die Bescheinigung direkt nach der Belehrung ausgehändigt
Was ist die Gesundheitsbelehrung nach § 43 IfSG?
Die Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Erstbelehrung, die alle Personen absolvieren müssen, bevor sie erstmals im Lebensmittelbereich arbeiten dürfen. Sie dient dem Schutz vor Infektionskrankheiten und muss persönlich bei einem Arzt oder beim Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Wer benötigt eine Gesundheitsbelehrung?
Die Belehrung ist erforderlich für alle Personen, die gewerbsmäßig folgende Tätigkeiten ausüben:
- Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln
- Küchenpersonal in Restaurants, Gaststätten und Kantinen
- Verkaufspersonal in Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelgeschäften
- Mitarbeiter in Catering-Unternehmen
- Mitarbeiter in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Altenheime)
- Eisdielen, Imbissbuden und Foodtrucks
Ablauf der Belehrung
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin
Persönliche Belehrung
Die Belehrung dauert ca. 30 Minuten und erfolgt in deutscher Sprache
Bescheinigung
Sie erhalten sofort die amtliche Bescheinigung ausgehändigt
Wichtige Hinweise
- Bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit
- Die Belehrung ist nur persönlich möglich (nicht online oder telefonisch)
- Deutschkenntnisse sind erforderlich, da die Belehrung auf Deutsch erfolgt
- Die Bescheinigung ist bundesweit gültig und lebenslang verwendbar
- Nach 2 Jahren muss eine Folgebelehrung beim Arbeitgeber erfolgen
Kosten
Die Gesundheitsbelehrung ist eine Selbstzahlerleistung.
Erstbelehrung nach § 43 IfSG
35 EUR
Bescheinigung sofort
inklusive
