Gesundheitsbelehrung

Damit auf der Arbeit nichts schief geht

Wer beruflich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

​Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.

Was muss ich beachten?

Die Belehrung ist eine Selbstzahlerleistung.  Daher müssen Sie zu der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz diese selber Bar bezahlen. Bitte bringen Sie dazu 28 EUR passend mit!

Weitere Links zum Thema