Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Für Ihre gesundheitlichen Belange

Von der Schule oder dem Gewerbeaufsichtsamt erhält der Jugendliche den  Berechtigungsschein.  Dieser Berechtigungsscheine wird jeweils für die Erst- und Nachuntersuchung nur einmal ausgestellt!

Ohne diesen Berechtigungsschein kann eine Untersuchung nur auf eigene Kosten durchgeführt werden!

Die Erstuntersuchung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen, die zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, einer Erstuntersuchung unterziehen.

Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben erfolgen.

Die erste Nachuntersuchung

Sie verpflichtet, an einer Erstuntersuchung und dann innerhalb eines Jahres an einer Nachuntersuchung teilzunehmen.

Was ist zu tun?

Was kostet die Untersuchung?

Sofern der Berechtigungsschein vorliegt entstehen Ihnen keine Kosten!

Wo erhalten die Auszubildenden die Untersuchungsberechtigungsscheine?

Die vom Jugendlichen zuletzt besuchte Schule gibt die Berechtigungsscheine aus. Weitere Formulare sind beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu erhalten:

Hausanschrift
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt
Morellstraße 30d
86159 Augsburg

Postanschrift
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt
86136 Augsburg

Telefon (zentral): (0821) 327-01
Telefax: (zentral): (0821) 327-2700
E-Mail: gaa@reg-schw.bayern.de