Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Für Ihre gesundheitlichen Belange
Von der Schule oder dem Gewerbeaufsichtsamt erhält der Jugendliche den Berechtigungsschein. Dieser Berechtigungsscheine wird jeweils für die Erst- und Nachuntersuchung nur einmal ausgestellt!
Ohne diesen Berechtigungsschein kann eine Untersuchung nur auf eigene Kosten durchgeführt werden!
Die Erstuntersuchung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen, die zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, einer Erstuntersuchung unterziehen.
Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben erfolgen.
Die erste Nachuntersuchung
Sie verpflichtet, an einer Erstuntersuchung und dann innerhalb eines Jahres an einer Nachuntersuchung teilzunehmen.
Was ist zu tun?
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Untersuchung (hier online Termin vereinbaren…)
- Füllen Sie den Erhebungsbogen vollständig aus und lassen diesen von den Erziehungsberechtigten unterschreiben und unterschreiben selbst
- Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Den ausgefüllten Erhebungsbogen
- Den Berechtigungsschein
- Den Impfausweis
- Die Krankenkassenkarte
Was kostet die Untersuchung?
Sofern der Berechtigungsschein vorliegt entstehen Ihnen keine Kosten!
Wo erhalten die Auszubildenden die Untersuchungsberechtigungsscheine?
Hausanschrift
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt
Morellstraße 30d
86159 Augsburg
Postanschrift
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt
86136 Augsburg
Telefon (zentral): (0821) 327-01
Telefax: (zentral): (0821) 327-2700
E-Mail: gaa@reg-schw.bayern.de