Privatsprechstunde für Kassenpatienten
Wenn Sie mehr wollen als die Krankenkasse übernimmt
Die Medizin, zu der Ärzte als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, muss sich an den Grundsätzen einer „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientieren.
Als verantwortungsbewußter Arzt möchte ich Ihnen aber nicht nur eine „ausreichende und zweckmäßige Versorgung“ anbieten, sondern eine ausgezeichnete und auf Ihren Fall individuell zugeschnittene Behandlung! Ohne Bindung an die gesetzlichen Krankenkassen fällt viel Bürokratie und ein hoher Verwaltungsaufwand weg. Diese Zeit kann ich mir für die Behandlung in der Privatsprechstunde nehmen.
Privatsprechstunde bezeichnet die ärztliche Beratung und ggf. Untersuchung von Patienten ohne Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse (Gesundheitskasse). Diese Leistung kann jeder Patient, auch der gesetzlich Versicherte, in Anspruch nehmen. Da die Kosten für die ärztlichen Leistungen einer Privatsprechstunde nicht über Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen beglichen werden, erfolgt eine privatärztliche Rechnung nach ärztlicher Gebührenordnung (GOÄ). Gerne erteilen wir vorab die voraussichtlichen, je nach Aufwand anfallenden Gebühren.
Was muss ich beachten?
Die Beratung ist eine Selbstzahlerleistung. Daher müssen Sie eine gültige Selbstzahler-Vereinbarung unterschrieben haben.